H

Handelsgewerbe

Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang in kfm. Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert

Handelsspanne

Rohertrag relativ in Prozent

Herstellerabschlag

Abschlag, den Pharmahersteller an die GKV bei zu deren Lasten abgegebenen Arzneimitteln zahlen. Bei patentierten Arzneien sind dies 6%, bei patentfreien 10%.

HGB

Handelsgesetzbuch, Sonderprivatrecht der Kaufleute