A

Abschreibungen

Wertminderung (Abnutzung) von betrieblichem Anlagevermögen während Nutzungsdauer, zur Reduktion der Steuerlast vom Gewinn abgezogen

AfA

Abschreibung für Abnutzung. Verteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsjahre

Anlagevermögen

gem. § 247 Abs. 2 HGB alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen, auf Aktivseite der Bilanz

Apothekenabschlag/ Apothekenrabatt

Krankenkassen wird bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein Abschlag in Höhe von € 2,30 gewährt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln liegt der Abschlag bei 5% des Abgabepreises.

Aufschlagsatz

Prozentualer Zuschlag auf den Einkaufspreis. Einkaufspreis + Aufschlag = Verkaufspreis.

Wird prozentual angegeben.

Anlagevermögen

Gegenstände (=Wirtschaftsgüter), die bestimmt sind, dem Betrieb auf Dauer zu dienen.